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   VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006, 3 CE 19.2007, 3 CE 19.2008   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,44937
VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006, 3 CE 19.2007, 3 CE 19.2008 (https://dejure.org/2019,44937)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.12.2019 - 3 CE 19.2006, 3 CE 19.2007, 3 CE 19.2008 (https://dejure.org/2019,44937)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Dezember 2019 - 3 CE 19.2006, 3 CE 19.2007, 3 CE 19.2008 (https://dejure.org/2019,44937)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; GG Art. 33 Abs. 2
    Besetzung von Rektorenstelle

  • rewis.io

    Besetzung von Rektorenstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Besetzung von Rektorenstellen (Grundschulen); Anträge auf einstweilige Anordnung; Konkurrentenverfahren; Verwendungseignung; dienstliche Beurteilung; Beurteilungsspielraum; Rektorenstelle; Besetzung; Grundschule; Stellenbesetzung; Erfahrungsvorsprung; ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen die Besetzung von Rektorenstellen an Grundschulen; Ausscheiden aus Bewerbungsverfahren mangels Verwendungseignung in der maßgeblichen periodischen Beurteilung; Kein "Bestandsschutz" hinsichtlich einer einmal zuerkannten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006
    Das Verwaltungsgericht hat die für die streitgegenständlichen Bewerbungen maßgebliche periodische Beurteilung vom 25. Januar 2019, die wegen der aus Sicht der Antragstellerin zu Unrecht versagten Verwendungseignung auch Gegenstand eines beim Verwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens (M 5 K 19.2143) ist, überprüft, wie dies die Rechtsprechung in Konstellationen der vorliegenden Art verlangt (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10-12).

    Für eine Voreingenommenheit des Beurteilers sind jedenfalls keine Anhaltspunkte erkennbar (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 12).

  • VG München, 12.09.2019 - M 5 E 19.1538

    Stellenbesetzungsverfahren, hier: Verwendungseignung als konstitutives

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006
    Die angefochtenen Beschlüsse gelangen dabei zu Recht zu dem Ergebnis, dass sich die Begründung, mit der die Eignung der Antragstellerin als Rektorin verneint wird, nicht auf unsachliche Kriterien stützt, und sich diese Wertung im Rahmen des dem Beurteiler zukommenden Spielraums hält; diese Entscheidung ist nur einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung zugänglich (BA S. 15, 16 - M 5 E 19.1538 -).

    Bereits die angefochtenen Beschlüsse (z.B. M 5 E 19.1538, BA S. 14, Rn. 40) haben sich damit beschäftigt und festgestellt, dass der Antragstellerin im Gespräch mit dem Schulamt am 26. Juli 2018 klargemacht worden sei, dass ihr die Verwendungseignung "entzogen" werde, sollte sie nicht ihre Zusammenarbeit mit Rektor F. verbessern, ein Einzelcoaching beginnen und Fortbildungen zum Thema Kommunikation besuchen.

  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006
    Die Antragstellerin genießt insbesondere keinen "Bestandsschutz" dahingehend, dass ihr wie in der vorangegangenen Anlassbeurteilung vom 15. Februar 2017 erneut die Verwendungeignung zuerkannt werden müsste, weil eine insoweit "vorgreifliche" Wirkung nicht besteht (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 7 CE 17.2430

    Hochschulrechtliche Konkurrentenstreitigkeit - Besetzung einer Professur

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006
    Da der Antragstellerin die Verwendungseignung in der maßgeblichen periodischen Beurteilung nicht zuerkannt wurde, scheidet sie allein aus diesem Grunde ohne Berücksichtigung oder Bewertung ihrer Qualifikation aus dem Bewerbungsverfahren aus (BayVGH, B.v. 3.7.2018 - 7 CE 17.2430 - juris Rn. 58).
  • VGH Bayern, 10.02.2017 - 3 CE 16.2288

    Konkurrentenverfahren um die Stelle der Leitung des gerichtsärztlichen Dienstes

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006
    Ihr liegt weder ein Verfahrensverstoß zu Grunde noch hat der Dienstherr den Sachverhalt, die anzuwendenden Begriffe oder den gesetzlichen Rahmen verkannt oder allgemeingültige Wertmaßstäbe nicht beachtet (BayVGH, U.v. 10.2.2017 - 3 CE 16.2288 - juris Rn. 41 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 15.11.2016 - 3 CE 16.1835

    Keine Einbeziehung in das Auswahlverfahren, wenn in der Ausschreibung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006
    Ein konstitutives Anforderungsprofil (hier: Feststellung der Verwendungseignung als Rektorin an einer Grundschule) ist mit dem Leistungsgrundsatz (Art. 33 Abs. 2 GG) vereinbar und führt dazu, dass diejenigen Bewerber, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, nicht an dem leistungsorientierten Auswahlverfahren teilnehmen können (BayVGH, B.v. 15.11.2016 - 3 CE 16.1835 - juris Rn. 3).
  • VG München, 17.09.2021 - M 5 K 19.2143

    Antrag auf Änderung der dienstlichen Beurteilung, hier: verneint

    Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 3 CE 19.2006
    Das Verwaltungsgericht hat die für die streitgegenständlichen Bewerbungen maßgebliche periodische Beurteilung vom 25. Januar 2019, die wegen der aus Sicht der Antragstellerin zu Unrecht versagten Verwendungseignung auch Gegenstand eines beim Verwaltungsgericht anhängigen Klageverfahrens (M 5 K 19.2143) ist, überprüft, wie dies die Rechtsprechung in Konstellationen der vorliegenden Art verlangt (vgl. BVerwG, B.v. 20.1.2004 - 2 VR 3.03 - juris Rn. 10-12).
  • VG Regensburg, 10.01.2022 - RO 1 E 21.1927

    Anspruch auf Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens -

    Das Verwaltungsgericht München führt hierzu in seinem Beschluss vom 12. September 2019 - M 5 E 19.1538 - BeckOnline Rn. 35 (vgl. auch nachfolgend BayVGH, B.v. 6.12.2019 - 3 CE 19.2006, 3 CE 19.2007, 3 CE 19.2008) - aus:.
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